Große Erleichterung und ein wichtiges Signal für die Stadt: Die Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof empfiehlt, der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung von Bürgermeister Simon Tschann stattzugeben und das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch aufzuheben.
„Ich war stets – und bin es auch heute noch – überzeugt, dass die Stadt und ich persönlich korrekt gehandelt haben. Dass nun die Generalprokuratur ebenfalls der Auffassung ist, dass das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch einer rechtlichen Prüfung nicht standhält, bestärkt mich sehr. Ich bin erleichtert und hoffe, dass sich auch der OGH dieser Empfehlung anschließt“, erklärt Bürgermeister Simon Tschann in einer ersten Stellungnahme.
Text & Foto: Stadt Bludenz